CE-Kennzeichnung / Produktsicherheit
Wegweiser zum freien Warenverkehr in Europa.
Die CE-Kennzeichnung ist ein wichtiger Aspekt für Hersteller, Importeure und Händler, die Produkte in der Europäischen Union (EU) vertreiben möchten. Sie dokumentiert, dass ein Produkt mit den geltenden Rechtsvorschriften konform ist und somit sicher für den Verbraucher oder Betreiber ist.
Die CE-Kennzeichnung ist ein verpflichtendes Zeichen, das auf Produkten angebracht werden muss, die unter die entsprechenden Richtlinien fallen.
Die Zukunft gehört der neuen Maschinenverordnung.
Diese hält wichtige Änderungen für uns bereit. So wird die EG-Maschinenrichtlinien 2006/42/EG am 13. Januar 2027 zurückgezogen und von der neuen Maschinenverordnung (MVO), welche bereits in Teilen seit dem 13. Juli 2023 gilt und ab dem 14. Januar vollumfänglich inkrafttreten wird, abgelöst.
Unsere erfahrenen Ingenieure & Techniker unterstützen Sie hier bei der Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens für verkettete Anlagen, für Maschinen, für Geräte sowie für Bau- und Konsumprodukte.
Unser Anspruch als Dienstleister:
- effiziente und zielführende Projektdurchführung,
- Risikobeurteilung und Beschreibung der notwendigen Schutzmaßnahmen
- Zusammenstellung der „Internen technische Dokumentation“ als Nachweis der gesetzlichen Mindestanforderungen
- Erstellung der Konformitätserklärung oder Leistungserklärung für die CE-Kennzeichnung
Leistungen der CE-Kennzeichnung:
- Maschinen-, Niederspannungs- und EMV-Richtlinie
- Maschinenverordnung (MVO) 2023/1230
- EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) 305/2011
- ATEX-Richtlinie 2014/34/EU / Explosionsschutzdokument
- Konformitätsbewertungsverfahren
- Richtlinien- und Normenrecherche
- Risikobeurteilung
- Technische Nachweisdokumentation gemäß Richtlinie
- CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung bzw. Leistungsbeschreibung
- Kooperation mit benannten Stellen (z. B. TÜV)
- Betriebsanleitung oder Montageanleitung nach EN 20607/ IEC 82079-1
- Überprüfung der Nachweisdokumentation auf Plausibilität und Stand der Technik
- Sicherheitstechnische Überprüfung von Maschinen und Anlagen
- Interne Fertigungskontrolle bzw. werkseigene Produktionskontrolle
- Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV
- Sachstandsanalyse
- Produktsicherheitsgesetz ProdSG
- EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (Anwendung seit dem 13. Dezember 2024)
- Workshops, Seminare und Schulungen (intern/extern)
- Fachreferenten /CE-Koordinatoren
- Technische Übersetzungen
AS Bauer unterstützt seine Partner in den Bereichen Automotive, Chemie, Elektrotechnik, Logistik, Maschinenbau, Nahrungsmittel*, Petro, Pharma* und Verkehr in allen Fragen der Arbeits- und Produktsicherheit.
*Es erfolgt keine GMP-Zertifizierung und GMP-konforme Dokumentation durch die AS Bauer GmbH.
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