Beauftragter für Brandschutz, Gefahrstoffe, Gefahrgut, Umwelt
Die Aufgabe der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) ist die Unterstützung und Beratung des Unternehmers bzw. des Arbeitgebers auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit. Gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit werden betriebsspezifische Lösungen für Ihr Unternehmen entsprechend den jeweiligen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen erarbeitet und dokumentiert.
Der Brandschutzbeauftragte
Beratung und Unterstützung bei der Unternehmensleitung bei
- der Erstellung einer Notfallorganisation für die betriebliche Sicherheit
- Organisation und Durchführung von Brandschutzbegehungen
- Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes berühren (Einbindungsverpflichtung)
- Änderungen von baulichen Anlagen
- der Zusammenarbeit mit den Behörden, der Feuerwehr und Versicherer
- Erstellen und aktualisieren der Brandschutzordnung
- Aktualisieren der Flucht- und Rettungspläne
- Aktualisieren der Alarm-, Feuerwehr- und Räumungspläne
- die Erfordernisse des Brand- und Explosionsschutzes
- aktuelle Vorkommnisse, z. B. Feststellung von Mängeln beim Brand- und Explosionsschutz
- Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen im Betrieb
- Erfassung von Mängeln und Vorschlagen zur Verbesserung des Brandschutzes
- Schulung der Belegschaft über Brandgefahren und möglichen Risiken
- Schulung von Brandschutzhelfern
Der Gefahrstoffbeauftragte
- Überwachung und Umsetzung rechtlicher Anforderungen
- Erstellung und Aktualisierung des Gefahrstoffkatasters
- Verwaltung der Sicherheitsdatenblätter
- Erstellung von Betriebsanweisungen (gemäß GefStoffV)
- Erstellung und Aktualisierung eventuell erforderlicher Arbeitsanweisungen
- Gewährleistung des ordnungsgemäßen innerbetrieblichen Transports
- Gewährleistung (durch regelmäßige Kontrollen) der ordnungsgemäßen Lagerung
- Prüfen von Ersatzmöglichkeiten von Gefahrstoffen (Substitution)
- Jährliche Unterweisung der mit Gefahrstoffen umgehenden Mitarbeiter
- Veranlassen ggf. erforderlicher Sachverständigenprüfungen
- Unverzügliche Meldung oder Beseitigung erkannter Mängel
Der Gefahrgutbeauftragte
Beratung und Unterstützung bei der Unternehmensleitung
- Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften
- Kenntnis der Vorschriften zur Identifizierung des Gefahrguts
- unverzügliche Anzeige von Mängeln und Fehler, die die Sicherheit der Gefahrgutbeförderung beeinträchtigen können, an den Unternehmer
- Beratung bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung
- Erstellung eines Gefahrgutjahresberichtes
- Erstellung eines Unfallberichtes im Falles eines schweren Unfalls mit Gefahrgut
- Vorgehen beim Kauf von neuen Beförderungsmitteln
- Schulung der Arbeitnehmer
Der Umweltschutzbeauftragte
Beratung und Unterstützung bei der Unternehmensleitung bei
- Organisieren des innerbetrieblichen Umweltschutzes
- Durchführen von Betriebskontrollen
- Erarbeiten von Verbesserungsvorschlägen
- Implementierung in die interne betriebliche Struktur
- Einbeziehen und Schulung der Mitarbeiter
- Mitteilen von Mängeln an die Geschäftsleitung
- Kontrollieren und Überwachen der geltenden Vorschriften
- Zusammenarbeiten mit den Behörden
- Erstellen von Jahresberichten über getroffene und beabsichtigte Maßnahmen
Ihr Ansprechpartner
Telefonzentrale der AS Bauer GmbH:
+49 (0)2365 872 79 0
sowie per E-Mail:
info@asbauer.de