Prüfung von Betriebsmitteln
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, d. h. alle Gegenstände, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, regelmäßig zu prüfen. Das Prüfintervall wird durch die Gefährdungsbeurteilung oder durch gesetzliche Vorgaben festgelegt.
Die Prüfung von Betriebsmitteln umfasst:
Wir prüfen für Sie bundesweit
- Elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel
- Leiter, Tritte
- Lagereinrichtungen und Regale
- Hubwagen
- PSA gegen Absturz
- Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
- Tragmittel, einschließlich Haken und Seilendverbindungen
- Kombinierte Lastaufnahmeeinrichtungen, einschließlich Container (Schäkel, Ösen)
- Zurrmittel
Die Prüfungen werden unter Berücksichtigung der gültigen Vorschriften, Regelwerke und DIN EN – Normen durchgeführt.
Die Prüfungen umfassen die dokumentierten Sichtprüfungen und Messungen mit technischen und organisatorischen Hilfsmitteln, sowie gegebenenfalls eine eingehende Funktionsprüfung.
Auf Wunsch dokumentieren wir Ihnen ebenfalls die Gefährdungsbeurteilung, gemäß Betriebssicherheitsverordnung.
Ihr Ansprechpartner
Telefonzentrale der AS Bauer GmbH:
+49 (0)2365 872 79 0
sowie per E-Mail:
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