Neuregelung SCC ab 2012
Dok 017 + Dok 018 Schulungen und Prüfungen werden umfangreicher ab 01.01.2012.
Am 1. Januar 2012 tritt das neue SCC-Regelwerk in Kraft, mit dem nicht nur der Fragenkatalog und der Prüfungsumfang erweitert werden, sondern auch für die Zulassung zur Prüfung eine abgeschlossene Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. eine gleichwertige oder höherwertige Ausbildung gefordert wird. Alternativ muss der Teilnehmer eine Schulung über 24 Unterrichtsstunden bei einem zugelassenen Bildungsträger nachweisen.
Neben dem neuen erweiterten Fragenkatalog erhöht sich die Anzahl der Prüfungsfragen für operative Mitarbeiter von 25 auf 40 Fragen und für operative Führungskräfte von 25 auf 70 Prüfungsfragen, wovon jeweils 70% richtig beantwortet werden müssen.
Sie haben noch bis zum 31.12.2011 die Möglichkeit ihre Mitarbeiter nach dem aktuellen SCC-Regelwerk und den bisher bekannten Modalitäten zu schulen, denn vorher abgelegte Prüfungen bleiben weiterhin 10 Jahre gültig.
Ab dem nächsten Jahr bieten wir Ihnen die SCC-Schulungen nach dem neuen Regelwerk an, so dass Ihre Mitarbeiter auch weiterhin von uns ein Zertifikat mit SCC Logo erhalten können.
Für Rückfragen steht ihnen Frau Sylvia Jaskulski gerne unter +49 (0)2365 872 79 17 zur Verfügung.