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Das Energieauditorenteam der AS Bauer GmbH ereilte vor wenigen Tagen ein Hilferuf eines Unternehmers, welcher vom BAFA (=Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eine Aufforderung erhalten hat, den Energieauditbericht einzureichen.
Dies war eine große Überraschung für unseren Kunden!
Wären auch Sie bei einem Anruf des BAFA überrascht?
Wir nehmen dieses Ereignis zum Anlass, Sie näher über den Sachverhalt zu informieren:
Nach Artikel 8 Absatz 4 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5. Dezember 2015 Gegenstand eines Energieaudits zu werden. Gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits muss alle vier Jahre in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten ein Wiederholungsaudit durchgeführt werden.
Die Richtlinie 2012/27/EU verfolgt den Zweck, einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der Union zu schaffen, um sicherzustellen, dass das übergeordnete Ziel der Steigerung der Energieeffizienz der Union erreicht wird.
Zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 4 bis 7 der Richtlinie 2012/27/EU wurde das Energiedienstleistungsgesetz dahingehend geändert, dass Nicht-KMU verpflichtet werden, periodische Energieaudits durchzuführen.
Das BAFA ist hierbei mit der stichprobenartigen Überprüfung der Energieaudits sowie der Bereitstellung einer öffentlichen Liste von Personen, die über die erforderliche Qualifikation verfügen, um ein Energieaudit im Sinne von § 8 des EDL-G durchzuführen, beauftragt.
Wir möchten Ihnen mit dem nachfolgenden Zitat aus dem Merkblatt des BAFA die Problematik verdeutlichen, falls Nicht-KMU ihre Verpflichtung noch nicht erfüllt haben:
„Wer entgegen seiner Verpflichtung ein Energieaudit durchzuführen, ein Energieaudit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt, kann verpflichtet werden, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 € zu zahlen. Zu einem Bußgeld kann ferner verpflichtet werden, wer wahrheitswidrig behauptet, ein KMU zu sein.“
Sprechen Sie uns an, damit Sie auf den Anruf des BAFA optimal vorbereitet sind!
Über weitere Erkenntnisse werden wir Sie informieren!
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