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Die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“, kurz auch Betriebssicherheitsverordnung genannt, wurde als Bundesrechtsverordnung im Herbst 2002 eingeführt. Seitdem ist sie nur mit einer Novellierung im Dezember 2011 geringfügig geändert worden. Inzwischen steht fest, dass eine komplett neue Betriebssicherheitsverordnung kommt, die den offiziellen Titel „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und dem Betrieb von Anlagen“ trägt.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung tritt am 1. Juni 2015 in Kraft und bringt einige wissenswerte Änderungen mit. So werden einige Bestimmungen externer und ergänzender Gesetze in die neue Verordnung gleich mit integriert. Das betrifft beispielsweise rechtliche Regelungen zum Betrieb von Kran- und Aufzugsanlagen. Wesentliche Änderungen gibt es bei den Vorschriften zur Gestaltung der einzelnen Arbeitsplätze. Dort wird der Tatsache Rechnung getragen, dass viele Berufskrankheiten durch eine ungünstige Ergonomie und/oder eine einseitige Belastung verursacht werden. Der hohen Zahl schwerer Arbeitsunfälle in der Bauwirtschaft soll durch novellierte Bestimmungen zu den dort eingesetzten Arbeitsmitteln entgegengewirkt werden. Besonders an dieser Stelle ergänzt die neue Betriebssicherheitsverordnung die Bemühungen der Berufsgenossenschaften zu Reduzierung der Unfallzahlen, die beispielsweise Förderungen für die Nachrüstung von Baufahrzeugen mit modernen Fahrerassistenzsystemen umfassen.
Wir empfehlen Ihnen die Nutzung unserer Angebote für spezielle Schulungen und Workshops, wenn Sie sich bestmöglich auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten möchten. Unsere Experten haben sich mit der neuen Betriebssicherheitsverordnung bereits intensiv befasst und haben auch die Diskussionen bei der Erarbeitung der Gesetzesnorm zum Schutz der Gesundheit in den Unternehmen mit voller Aufmerksamkeit verfolgt. So können Ihnen die Experten der AS Bauer GmbH auch bereits jetzt schon sehr spezifische Fragen rund um die neuen Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den einzelnen Branchen beantworten.
Sowohl bei den Serviceangeboten für die Schulung von einzelnen Fachkräften und ganzen Gruppen sowie bei der Beratung der Unternehmen rund um die Ausstattungen und die Garantie des in Deutschland vorgeschriebenen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und bei der Überwachung von Maschinen und Anlagen werden die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung 2015 von der AS Bauer GmbH jetzt schon mit berücksichtigt. Wenn Sie Interesse an einem dementsprechenden Seminar oder Workshop haben, lassen Sie sich bitte von den Mitarbeitern der Hotline ein individuelles Angebot unterbreiten.
Die Betriebssicherheitsverordnung 2015 bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Unternehmer sollten sich deshalb jetzt schon mit den neuen Inhalten befassen.
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